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Aufhebungsvertrag
Neben einer Kündigung stellt der Aufhebungsvertrag eine weitere Möglichkeit zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Genau wie bei der Kündigung gilt es, bestimmte Regeln einzuhalten.




80 Prozent der Aufhebungsverträge unvorteilhaft

OPTIMIERUNG von AUFHEBUNGSVERTRÄGEN

Jeder Vertrag kann optimiert werden, auch der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht.

Viele Betroffene
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BEFRISTUNG oftmals UNWIRKSAM
Hundertausende von Arbeitnehmern leben in Deutschland mit befristeten Arbeitsverträgen. Was die Wenigsten wissen: 80 von 100 Befristungen sind unwirksam,
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Hört denn das nie auf mit den unfairen Aufhebungsverträgen?

Immer wieder unfaire Aufhebungsverträge.

Hat es sich denn immer noch nicht herumgesprochen? Unterschreiben Sie diesen Aufhebungsvertrag nicht!


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Irrtum schützt vor Schaden nicht!
Sperrfrist trotz Irrtum! Oder warum...
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