Änderungskündigung (Kündigung des Arbeitsvertrages unter dem Angebot eines neuen Vertrages)
Berechnung der Kündigungsfrist
gesetzlich Probezeit (bis 6 Monate): 2 Wochen zu jedem beliebigen Termin
tariflich (siehe Tarifvertrag)
vertraglich
Kündigung zum:
Letzter Tag des Kündigungszugangs:
Kündigung:
per Einschreiben/Rückschein Achtung: Falls Kündigungsschreiben nach Ablauf der Kündigungsfrist bei der Post abgeholt wird, ist die Kündigung verfristet.
per Boten (mit Zeugen in Briefkasten werfen)
Empfangsquittung
Schriftform: ja
Kündigungshinternisse
Schwerbehinderter Achtung: Vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgstelle notwendig)
Falls Sie nur bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie die nachfolgenden Punkte nicht beachten.
Betriebsrat zur Kündigung unter Angabe aller Kündigungsgründe (Soweit Sie keinen Betriebsrat haben, können Sie die Ziffer 7 übergehen!)
informiert am:
Ablauf der Anhörungspflicht in einer Woche am: Achtung: Erst nach Fristablauf darf die Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Betriebsrat sich nicht vorher erklärt.
Stellungnahme des Betriebsrates am ......... und zwar Zustimmung / Bedenkenäußerung / Widerspruch.
Falls Sie mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigen, muss Ihre Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt sein. Hier stehen Ihnen nur drei Kündigungsgründe zur Verfügung:
Personenbedingt
Verhaltensbedingt
Betriebsbedingt
Prozesse werden über Beweise gewonnen, daher keine Kündigung ohne stichhaltigen Beweis.
Kündigungsgrund mit Beweismitteln
Personenbedingt: Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie Krankheit (Achtung: auch Alkoholismus), "Unfähigkeit", etc. Hier gibt es keine Abmahnung, da der Arbeitnehmer den Kündigungsgrund nicht abstellen kann.
Genaue Aufbereitung der Krankheitstage. (Faustregel: 28% Fehlzeiten der Sollarbeitstage sind relevant)
Krankheitstage
Aufstellung einer negativen Zukunftsprognose (i.d.R. nur mit ärztl. Gutachten)
Fehlzeiten führen zu betrieblichen Störungen, haben Auswirkungen auf Betrieb)
Verhaltensbedingt: Abmahnung
Datum abgemahnter Pflichtverstoß:
Grund der Abmahnung: - Leistungsbereich -Betriebsfrieden -Vertrauensbereich
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