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Checkliste Kündigung

  1. Vorname, Name:
    Straße:
    PLZ/Ort:
    Telefon:
    Beruf:
     
  2. Geburtsdatum:
    Eistellungsdatum:
    Anrechnungsfähige Dienstzeit:
    Familienstand:
    - ledig
    - verheiratet
    - geschieden
     
    Unterhaltspflicht
    Nationalität:
     
  3. Art der Kündigung
       
    1. außerordentlich (fristlos)
    2. ordentlich
    3. Änderungskündigung
      (Kündigung des Arbeitsvertrages unter dem Angebot eines neuen Vertrages)
       
  4. Berechnung der Kündigungsfrist
       
    1. gesetzlich Probezeit (bis 6 Monate): 2 Wochen zu jedem beliebigen Termin
    2. tariflich (siehe Tarifvertrag)
    3. vertraglich

    Kündigung zum:
     
    Letzter Tag des Kündigungszugangs:

    Kündigung:

    • per Einschreiben/Rückschein
      Achtung: Falls Kündigungsschreiben nach Ablauf der Kündigungsfrist
      bei der Post abgeholt wird, ist die Kündigung verfristet.
       
    • per Boten (mit Zeugen in Briefkasten werfen)
       
    • Empfangsquittung
       
  5. Schriftform: ja
     
  6. Kündigungshinternisse
       
    1. Schwerbehinderter Achtung: Vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgstelle notwendig)
    2. Mutterschutz
    3. Wehrdienst
    4. Vertragliche (befristeter Arbeitsvertrag, Kündigungsschluss)
       

    Falls Sie nur bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie die nachfolgenden Punkte nicht beachten.

  7. Betriebsrat zur Kündigung unter Angabe aller Kündigungsgründe
    (Soweit Sie keinen Betriebsrat haben, können Sie die Ziffer 7 übergehen!)
       
    1. informiert am:
       
    2. Ablauf der Anhörungspflicht in einer Woche am:
      Achtung: Erst nach Fristablauf darf die Kündigung ausgesprochen werden,
      wenn der Betriebsrat sich nicht vorher erklärt.
       
    3. Stellungnahme des Betriebsrates am .........
      und zwar Zustimmung / Bedenkenäußerung / Widerspruch.

    Falls Sie mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigen, muss Ihre Kündigung
    nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt sein. Hier
    stehen Ihnen nur drei Kündigungsgründe zur Verfügung:

    1. Personenbedingt
    2. Verhaltensbedingt
    3. Betriebsbedingt
       

    Prozesse werden über Beweise gewonnen, daher keine Kündigung ohne stichhaltigen Beweis.

  8. Kündigungsgrund mit Beweismitteln
       
    1. Personenbedingt: Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen,
      wie Krankheit (Achtung: auch Alkoholismus), "Unfähigkeit", etc.
      Hier gibt es keine Abmahnung, da der Arbeitnehmer den Kündigungsgrund
      nicht abstellen kann.

      Genaue Aufbereitung der Krankheitstage.
      (Faustregel: 28% Fehlzeiten der Sollarbeitstage sind relevant)
         
      • Krankheitstage
      • Aufstellung einer negativen Zukunftsprognose (i.d.R. nur mit ärztl. Gutachten)
      • Fehlzeiten führen zu betrieblichen Störungen, haben Auswirkungen auf Betrieb)
         
    2. Verhaltensbedingt: Abmahnung
      • Datum abgemahnter Pflichtverstoß:
      • Grund der Abmahnung:
        - Leistungsbereich
        -Betriebsfrieden
        -Vertrauensbereich
      • Grund erneuter Pflichtverstoß:
      • Beweismittel:

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