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Abfindung
Durch eine neu eingefügte Regelung im Kündigungsschutzgesetz haben
Sie die Möglichkeit, dem Gekündigten eine Abfindung für den Fall zu
versprechen, dass er keine Klage erhebt.
Lässt der Arbeitnehmer daraufhin die Klagefrist verstreichen, steht ihm
eine Abfindung zu. Beabsichtigt der Arbeitnehmer die Abfindung zu erhalten,
wird er regelmäßig keine Klage erheben.




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