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Achtung bei Urlaubsanspruch u KrankheitNach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist eine solche Rechtsprechung aber unwirksam. Vielmehr sei in Auslegung einer Europäischen Richtlinie davon auszugehen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nicht allein wegen Krankheit erlischt. Dies zeigt einmal mehr, dass die Auswirkung von Europäischen Richtlinien auch im Arbeitsrecht immer stärker wird. Wenn Sie also krank waren und Ihren Urlaub nicht nehmen konnten, sollten Sie Ihren Fall noch einmal prüfen lassen. Brandneu: Besuchen Sie unsere Online Kanzlei:
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